Rechte und Pflichten

Was ist alles zu erledigen und zu beachten?

Mit unseren Ratschlägen auf Unfallskizze.de wollen wir Sie nicht mit den üblichen Standardfloskeln langweilen - hier finden Sie kurz und prägnant alle wichtigen Hinweise, wie Sie das immer ärgerliche Ereignis "Verkehrsunfall" optimal meistern. Dazu finden Sie hier alle erforderlichen Formulare und Hilfsmittel bis hin zu einer Online Web-Anwendung, um die immer wieder geforderte "Schadenmeldung" und "Unfallskizze" schnell und einfach zu erstellen.


An der Unfallstelle:

Halten Sie an, schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie Ihre Warnweste über und sichern Sie die Unfallstelle mit dem Warndreieck. Bitten Sie gegebenenfalls umstehende Personen sich aus der Gefahrenzone zu entfernen und den nachfolgenden Verkehr mittels Handzeichen zu warnen. Prüfen Sie, ob es verletzte Personen gibt und leisten Sie Erste Hilfe. Einen Notarzt erreichen Sie immer über die Notrufnummer 112. Die Polizei erreichen Sie bundesweit über die 110. Bei schweren Unfällen mit Personenschaden kommt die Polizei an die Unfallstelle und übernimmt die Spurensicherung. Bei Unfällen mit reinem Sachschaden und Bagatellschäden müssen Sie - je nach Bundesland - damit rechnen, dass die Polizei u.U. nicht zur Unfallstelle kommt oder nur einen Austausch der Personaldaten der Beteiligten organisiert.

Unabhängig von den Tätigkeiten der unfallaufnehmenden Polizeibeamten sollten Sie grundsätzlich selbst das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners und die Kennzeichen anderer beteiligter Fahrzeuge notieren. Achten Sie auch auf Fahrzeuge, deren Führer u.U. das Unfallgeschehen beobachtet haben könnten und sprechen Sie Personen an, die den Unfall gesehen haben könnten (Adressen notieren).

Unabhängig von den Maßnahmen der Polizei sollten Sie unbedingt Fotos von der Unfallstelle, den Endlagen der Fahrzeuge, der Spuren (Bremsspuren, Glassplitter, Flüssigkeitsaustritte, Karosserieteile) sowie den Fahrzeugbeschädigungen anfertigen. Denken Sie daran, dass auch Ihr Handy zum Fotografieren geeignet sein kann. Können Sie selbst keine Fotos anfertigen, fragen Sie gegebenenfalls umstehende Personen, ob ein Fotohandy vorhanden ist und lassen Sie Fotos machen. (Adresse angeben lassen, damit Sie später die Fotos erhalten können.)

Holen Sie nun den Unfallratgeber aus dem Handschuhfach, den Sie mit diesem Merkblatt auf Unfallskizze.de herunter geladen hatten. Dort sind die wesentlichen Schritte nochmals aufgeführt und können Punkt für Punkt abgearbeitet und erledigt werden. Alle hier aufgeführten Maßnahmen sind erforderlich, damit Sie im Verlauf der späteren Schadensregulierung nicht in Beweisnöte kommen und Ihre berechtigten Ansprüche belegen können. In dem Unfallratgeber können Sie eine erste Handskizze zeichnen, um später auf Unfallskizze.de eine perfekte Skizze und einen Unfallbericht zu erstellen und zu drucken.

Nach dem Unfall:

Soweit es Ihnen an der Unfallstelle nicht möglich war, eigene Fotos anzufertigen, fahren Sie später noch mal zur Unfallstelle und fotografieren alles, was noch sichtbar ist und fotografieren Sie alle beteiligten Fahrzeuge, auch wenn diese zwischenzeitlich an andere Standorte verbracht wurden. Diese Fotos können im Zuge der Schadensregulierung Ihre Ansprüche maßgeblich unterstützen!

Gehen Sie nun auf die Seiten der Unfallskizze.de und erstellen Sie anhand Ihrer Notizen eine Unfallskizze zur Beschreibung des Unfallherganges und erfassen Sie die dort abgefragten Daten, um einen Unfallbericht und die Schadensmeldung zu erzeugen. Nach diesen Daten werden Sie im Verlauf der Unfallabwicklung ohnehin von allen Beteiligten (Versicherung, Werkstatt, Polizei, Gutachter, Rechtsanwalt, Anschleppunternehmen, Mietwagenfirma etc.) immer wieder gefragt. Einmal auf Unfallskizze.de erfasst können Sie allen Beteiligten Zugriff gewähren, oder die angefragten Teildaten versenden oder ausdrucken. Ihre digitalen Lichtbilder von der Unfallstelle oder den Fahrzeugen werden ebenfalls dem Vorgang beigefügt. Sie können jederzeit online darauf zurückgreifen, um diese in Verbindung mit der Unfallskizze z.B. mit Ihrem Rechtsanwalt in der Kanzlei zu erörtern.

Mein Recht auf eigenen Kfz-Gutachter und Verkehrsrechtsanwalt:

Wenn Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt wurden, haben Sie das Recht - abgesehen von Bagatellschäden - einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Begutachtung und Schadensfeststellung zu beauftragen. Dort erhalten Sie zeitnah nach dem Unfall jederzeit kompetente Unterstützung zu den Fragen, welche Schritte zur weiteren Schadensabwicklung erforderlich sind. Das ist Ihr gutes Recht, welches Sie ohne Ausnahme immer wahrnehmen sollten. Sie müssen sich auch nicht zeitaufwändig mit der weiteren Schadensregulierung auseinandersetzen. Während Sie als Betroffener vermutlich erstmals mit zum Teil schwierigen Fragenstellungen zur weiteren Abwicklung konfrontiert werden, ist die gegnerische Versicherung mit dem kompletten Schadensmanagement bestens vertraut und Ihnen in allen Detailfragen überlegen. Es ist daher auch Ihr gutes Recht, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu betrauen. Und das sollten Sie auch unbedingt machen. Anstatt sich in widersprüchliche Angaben zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsrechtsanwalt verweisen. Ein Verkehrsrechtsanwalt beurteilt kompetent und mit Rechtssicherheit alle Haftungsfragen und schätzt realistisch ein, welche Schadensersatzansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese gegenüber Ihrer Versicherung durchsetzen können. Der Verkehrsrechtsanwalt übernimmt den aufwändigen Schriftverkehr mit der Versicherung und den Behörden, um den Sie sich sonst selbst kümmern müssten.

Lassen Sie sich in diesen Fragestellungen nicht beirren und bleiben Sie Herr des Geschehens:

- Beauftragen Sie Ihren eigenen Kfz-Gutachter

- Lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt vertreten, damit Sie später Ihrem Recht nicht hinterher laufen müssen.

Beauftragung und Wahl des Sachverständigen:

Die Kfz-Gutachter sind von Berufs wegen mit den Abläufen nach einem Verkehrsunfall vertraut. Nehmen Sie frühzeitig und umgehend die Hilfe eines eigenen Kfz-Sachverständigen in Anspruch, der Ihnen mit den Erläuterungen zur weiteren Abwicklung gerne zur Verfügung steht. Suchen Sie sich einen unabhängigen freiberuflichen Sachverständigen, der mit den Parteien der Schadensregulierung nicht verbunden ist. Freiberufliche Kfz-Sachverständige sind in Verbänden wie der BVSK, DAT, GTÜ und SSH organisiert. Öffentlich bestellte und vereidigte Kfz-Sachverständige für Kfz-Schäden und Bewertung benennt Ihnen auch Ihre regionale Industrie- und Handelskammer. Entsprechende Verlinkungen, Rufnummern und Sachverständige finden Sie auch auf Unfallskizze.de. Wenn Sie Ihr Fahrzeug bereits in eine Werkstatt verbracht haben, können Sie auch den dortigen Kundendienstmeister bitten, einen freiberuflichen Kfz-Gutachter zu verständigen. Formulare zur Beauftragung eines Gutachters werden auch auf Unfallskizze.de bereit gehalten. Von Geschädigten wird gelegentlich berichtet, dass die gegnerische Versicherung behauptet, dass ein Sachverständiger nicht erforderlich sei oder dass die Kosten für den Gutachter nicht übernommen würden. Lassen Sie sich nicht einschüchtern, abgesehen von Bagatellschäden haben Sie immer das Recht auf einen eigenen Gutachter. Wenn Sie mit anders lautenden Informationen beeinflusst werden, sollten Sie zusätzlich umgehend einen Rechtsanwalt einschalten!

Ihr Anspruch auf einen Rechtsanwalt:

Lassen Sie Ihre Interessen durch einen Rechtsanwalt vertreten. Ihr Anwalt entlastet Sie deutlich von den Aufgaben und Anforderungen im Verlauf der Schadensregulierung, denen Sie ohnehin nicht gewachsen sind. Mit der eigentlichen Reparatur oder einer evtl. erforderlichen Ersatzbeschaffung werden Sie zeitlich sowieso mehr in Anspruch genommen, als Ihnen lieb ist. Treten Sie der ersatzpflichtigen Versicherung auf Augenhöhe entgegen und überlassen Sie die Abwicklung einem Profi. Achten sie bei der Auswahl Ihres Rechtsanwaltes darauf, dass dieser als Teilbereich der Berufstätigkeit "Verkehrsrecht" benennt bzw. den Zusatz "Fachanwalt für Verkehrsrecht" führt. Kontaktdaten sind auf Unfallskizze.de verfügbar. Sie können Ihrem Rechtsanwalt zur Vorbereitung auf das Mandantengespräch vorab auf Ihre Unfallskizze und den Unfallbericht Zugriff gewähren, um diese Informationen im persönlichen Gespräch gegebenenfalls online zu überarbeiten.

Informationen zur Reparaturfirma:

Soweit an Ihrem Fahrzeug kein Totalschaden vorliegt, haben Sie das Recht Ihr Fahrzeug in der Werkstatt Ihrer Wahl instand setzen zu lassen. Das wird in der Regel sicher die Reparaturfirma oder der Markenhändler sein, bei dem Sie Ihr Fahrzeug gekauft oder bislang haben warten lassen. Auch die Reparaturfirma benötigt verschiedene Informationen zu dem Unfallgeschehen, um z.B. die Kosten für den Reparaturaufwand zu klären. Auf Unfallskizze.de befindet sich ein entsprechendes Formular RKÜ "Reparaturkostenübernahme-Erklärung", welches Sie für den Werkstattbesuch vorbereitend ausdrucken oder übersenden können. Die Werkstatt ist Ihnen auch gerne bei der Beschaffung weiterer Daten zur Schadensabwicklung behilflich und kann mit Ihnen die Auswahl eines unabhängigen und freiberuflichen Kfz-Sachverständigen abstimmen. Außer bei Bagatellschäden sollten Sie auch hier grundsätzlich auf eine Begutachtung durch einen eigenen Kfz-Gutachter bestehen, selbst dann, wenn die Reparaturfirma mit der Versicherung eine Instandsetzung ohne Gutachter vereinbart haben sollte. Denken Sie daran: Bei späteren unerwarteten Problemen bei der Schadensregulierung, Unstimmigkeiten zur schadensbedingten Reparaturhöhe oder Reparaturen, welche später dem Unfall nicht zugeordnet werden können, tragen Sie die Beweislast. Und wenn Sie den Nachweis nicht erbringen können, zahlen Sie aus eigener Tasche! Bestehen Sie auf Ihren eigenen Gutachter, es ist Ihr gutes Recht.

Ihre persönliche Unfallskizze können Sie ausdrucken, per e-Mail verschicken, in Ihren digitalen Unfallbericht und Ihre Schadenmeldung übernehmen oder in Ihre komplette Schadenakte integrieren.

Unfallskizze zeichnen